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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | ADR 2019 - Wegfall der Freistellung 1.1.3.1 b) | 65 Beiträge | ||
Autor | Jens8 O.8, Heide / Schleswig-Holstein | 845659 | ||
Datum | 13.01.2019 22:01 MSG-Nr: [ 845659 ] | 3747 x gelesen | ||
Hallo, hier mal eine Frage eines Unbedarften: Bisher hat nahezu jedes motorgetriebene KFZ einen, nun ja, "Gefahrgutbehälter" an Bord - man nennt es "Tank", gefüllt mit Kraftstoff, deren Inhalt bisher nicht als Ladung und damit als "Transport von Gefahrgut" galt. Ändert sich das in knapp 4 Jahren, und müssen dann alle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor als "Gefahrguttransporte" deklariert werden? Mit nachdenklichen Grüßen Jens | ||||
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