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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | ADR 2019 - Wegfall der Freistellung 1.1.3.1 b) | 65 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Düsedau / Sachsen-Anhalt | 845661 | ||
Datum | 13.01.2019 22:51 MSG-Nr: [ 845661 ] | 3687 x gelesen | ||
Es gibt aber neue Sondervorschriften. SV 301 (für Maschinen und Geräte mit geringen Mengen an Gefahrgut) Geschrieben vom Deutschen Speditions- und Logistikverband e.V. - SV für Gegenstände (Geräte, Maschinen, sonstige Einrichtungen), die gefährliche Güter als Rückstände oder als Bestandteil der Maschinen oder Geräte enthalten. Die maximal enthaltene Menge darf die Menge gemäß Spalte (7a) in Kapitel 3.2 Tabelle A nicht überschreiten. SV 671 oder SV 672* (für die Beförderung von Maschinen und Geräten (UN 3363) in Verbindung mit SV 301) *hier habe ich auf verschiedenen Seiten unterschiedliche Angaben gefunden. Geschrieben vom Deutschen Speditions- und Logistikverband e.V. Für Zwecke der Freistellung in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden (siehe Unterabschnitt 1.1.3.6), ist die Beförderungskategorie in Zusammenhang mit der Verpackungsgruppe, wie in SV 671 dargelegt, zu bestimmen. Quelle Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V. Falls irgendwer Zugang zu den Sondervorschriften hat kann er dort mal nachlesen. Die sind im Internet ja noch schwerer zu finden als DIN-Normen... Das habe ich übrigens 2010 an einem Fahrzeug der London Fire brigade gesehen. Eigentlich gar nicht mal so doof das so zu kennzeichnen. Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder. | ||||
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