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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | ADR 2019 - Wegfall der Freistellung 1.1.3.1 b) | 65 Beiträge | ||
Autor | Phil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland | 845671 | ||
Datum | 14.01.2019 09:35 MSG-Nr: [ 845671 ] | 3430 x gelesen | ||
Hallo, ich versteh die Aufregung hier nicht. Diese Gefahrstoffe müssen jetzt halt in der Berechnungstabelle für das Fahrzeug aufgenommen werden und wenn ich dann noch weiterhin unterhalb der 1000 Punktegrenze liege, ist alles gut. Ich versehe die Liste mit Namen und Datum, drucke diese aus und lege sie zu den Papieren des Fahrzeugs. Diese Berechnung kann ich dann bei einer Kontrolle vorzeigen. Weniger Gefahrgut kann ich jederzeit mitführen , nur wenn es mehr wird muss ich die Tabelle neu machen. Sofern ist ein Verbrauch der berechneten Gefahrstoffe unproblematisch. Bei einem GKW des THW war ich bislang immer mit den laut StAN vorgesehenen Stoffen bei ca 240 Punkte. Sofern machen mich die Betriebsstoffe der Motor betriebenen Geräte und die 4 Flaschen der Atemschutzgeräte nicht wirklich unentspannt. Wenn ich jetzt eine Berechnung mache für einen GKW mit allem was an Gefahrgut nur irgendwo mitgeführt wird, auch die Co² Patronen in den Rettungswesten und Co dann komme ich jetzt auf eine Punktezahl von ca 430 Punkten. Gruß Philip | ||||
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