Rubrik | Einsatz |
zurück
|
Thema | ADR 2019 - Wegfall der Freistellung 1.1.3.1 b) | 65 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 845673 |
Datum | 14.01.2019 09:48 MSG-Nr: [ 845673 ] | 3327 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Tragkraftspritze
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Das ist nicht das Problem.
Mit dem ADR 2019 ist die Freistellung von betankten Motorgeräten, betriebsbereiten Beatmungsgeräten oder auch betriebsbereiten PA weggefallen. Folge z.B.: das Aggi vom GKW oder die TS oder der Motorlüfter darf nur noch mit leerem Tank (Restmenge max. 1 Liter) befördert werden.
Oder auch eure PA, Transport nur noch Flasche und Gerät getrennt, gleiches im Rettungsdienst für die tragbaren Beatmungsgeräte.
Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt
twitter.com/HSE_volunteer
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 13.01.2019 08:27 |
|
Udo 7B., Schiltach | |