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Thema | ADR 2019 - Wegfall der Freistellung 1.1.3.1 b) | 65 Beiträge |
Autor | Marc8o V8., Appen / Schleswig Holstein | 845715 |
Datum | 15.01.2019 15:20 MSG-Nr: [ 845715 ] | 2632 x gelesen |
Moin, wird alles nicht so wild werden.
Erstens wie gesagt gibt es eine Übergangsfrist bis 2022, bis dahin kann noch viel passieren.
Ich gehe jetzt mal auf Atemschutzgeräte ein, die würde im Grunde in die UN 3538 einklassifiziert.
( Gegenstände die nicht entzündbares, nicht giftiges Gas enthalten.)
Hier gilt die Beförderungskategorie 0, das heißt, es kommt nicht zu der s.g. Punkteberechnung oder
einer Ausschilderung der Fahrzeuge ;-)
Des weiteren hätte eine Freistellung schon jetzt im ADR sein sollen, nur leider gibt es einen Schreibfehler, der
noch korrigiert werden muss. Es wird bei der UN 3538 z.B auf die Sondervorschrift 667 hingewiesen, die aber
für Litiumbatterien gelten ;-) das passt also nicht.
Also einfach mal abwarten, es hilft nichts jetzt schon nach Lösungen zu suchen oder das "P" in den Augen zu bekommen.
Gruß
Marco
Alles meine eigene und private Meinung.
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| 13.01.2019 08:27 |
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Udo 7B., Schiltach | |