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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | ADR 2019 - Wegfall der Freistellung 1.1.3.1 b) | 65 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 845771 | ||
Datum | 17.01.2019 13:29 MSG-Nr: [ 845771 ] | 2425 x gelesen | ||
Dieser Logik zu Folge wäre faktisch jede beliebige Ladung eine Fahrzeugeinrichtung ... Zum Glück ist das nicht der Fall dank bereits bestehender diverser Regelungen. Die Rucksäcke, Notfallkoffer und entnehmbare Trageplatten von Beatmungsgeräten mit Sauerstofflasche sind Ladung. Im Gegensatz zu einer fest eingebauten Versorgungsanlage im RTW. Die Anlage selbst ist "Einrichtung", die Flaschen sind Ladung. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | ||||
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