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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | ADR 2019 - Wegfall der Freistellung 1.1.3.1 b) | 65 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 845785 | ||
Datum | 17.01.2019 15:57 MSG-Nr: [ 845785 ] | 2291 x gelesen | ||
Hängt davon ab ... Derartige Fahrten können unter die Freistellung ADR 1.1.3.1 lit. c. fallen - Fahrten von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit (hier gesetzliche Aufgaben). Die transportierten Gefahrgüter zum unmittelbaren Verbrauch(!) sind in geeigneten Verpackungen(!) mitzuführen, Die Mengenbegrenzung nach ADR 1.1.3.6 ist einzuhalten. Eine interne oder externe Versorgung sind auch nicht möglich. Betriebsbereite Einsatzgeräte sind von der Freistellung ebenfalls nicht erfasst. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | ||||
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