Rubrik | Einsatz |
zurück
|
Thema | ADR 2019 - Wegfall der Freistellung 1.1.3.1 b) | 65 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 845885 |
Datum | 20.01.2019 17:28 MSG-Nr: [ 845885 ] | 2374 x gelesen |
Abrollbehälter
Geschrieben von Martin S.von den Vorschriften des ADR freigestellt war, darf bis zum 31. Dezember 2022 von den Vorschriften des ADR freigestellt werden, vorausgesetzt, es sind Maßnahmen getroffen worden, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern." Zitatende
eben... bis 31.12.2022
Geschrieben von Martin S.Selbst im Logistiktransport von kompletten Ersatz PA´s sehe ich bei entsprechender Lagerung und Halterung ( ja dann brauchts halt entsprechende Transportmittel) keine Gefährdung bei normalen Transportbedingungen. Wenn dem so wäre müssten alle AB Atemschutz, GW-AS etc. sofot stillgelegt werden.
ja, auch heute ist es schon so, dass man eigentlich keinen Radlader o.ä. transportieren dürfte, weil dafür müsste entweder der Tank entleert oder abgesperrt sein (aber welches KFZ hat denn heute noch Tankabsperrhähne)..
auch das Thema ist leider zu komplex, ums in 3 Zeilen darzustellen - und auch hier sind wir leider nicht als Fw mal eben so einfach von allem befreit...
Das merken mittlerweile denn dann offenbar auch die Polizeien und Kampfmittelräumer....
Ich arbeite an einer Zusammenfassung der Problematik sowohl für die Betriebsstoffversorgung, wie auch für den Maschinen- und Gerätetransport... ich hoffe auf einen Initiative zur Erneuerung/Schaffung verständlicher Ausnahmegenehmigungen!
Wer hat im Übrigen die neue ADR 2019 schon vorliegen?
-----
mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 13.01.2019 08:27 |
|
Udo 7B., Schiltach | |