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Thema | ADR 2019 - Wegfall der Freistellung 1.1.3.1 b) | 65 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 845900 |
Datum | 21.01.2019 10:02 MSG-Nr: [ 845900 ] | 2004 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Hallo und guten Tag!
Ganz so einfach ist es bedauerlicherweise nicht - und das ist auch gut so.
Denn selbst der Sprit im Tank eines Feuerwehrfahrzeuges und das Feuerzeug in der Hosentasche des Maschinisten oder des GF stellen nach internationalem Recht einen Transport von Gefahrgut dar.
Und nur durch bestimmte Freistellungen unter festgelegten (und dann auch eingehaltenen) Bedingungen führt dies nicht zu den bekannten Transportvorgaben wie ADR-Schein für den Fahrer, orange Warntafel, Großlabel, Beförderungspapiere, usw.
Und auch nicht jede Fahrt mit einem Feuerwehrfahrzeug, RTW, NEF, Gerätewagen San, ..., fällt unter den Begriff der "Notfallbeförderung", auch wenn dies Mancher gerne so hätte ...
Grüße
Udo Burkhard
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| 13.01.2019 08:27 |
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Udo 7B., Schiltach | |