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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | DSGVO: Messenger bei der Feuerwehr - war:kritisch: Feuerwehrseiten auf Facebook | 25 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 846025 | ||
Datum | 27.01.2019 11:04 MSG-Nr: [ 846025 ] | 1169 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Jürgen M. Datenschutzbehörde hält Nutzung von WhatsApp in Unternehmen für illegal dazu interessant: Bisher bekannt ist Folgendes: Ab 2019 nach verschiedenen Berichten schon im Februar soll es Werbeeinblendungen im Status von WhatsApp2 geben. Im Status können die Nutzer, ähnlich wie bei den Stories in Instagram, Content wie z. B. Fotos oder Videos posten, der für ihre Kontakte 24 Stunden lang sichtbar bleibt. Ob dort in Zukunft Anzeigen erscheinen, soll jeder Nutzer selbst entscheiden3 können. Zunächst soll die Werbung von Unternehmen kommen, die bereits ihren Kundenservice über WhatsApp4 anbieten. ![]() MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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