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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | DSGVO: Messenger bei der Feuerwehr - war:kritisch: Feuerwehrseiten auf Facebook | 25 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 846038 | ||
Datum | 27.01.2019 13:33 MSG-Nr: [ 846038 ] | 989 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. Kommunen werden da anders behandelt als FirmenAnders: Sie werden nur dann wie Firmen behandelt, wenn sie wie Firmen handeln. Und das soll mir im Bereich Feuerwehr mal einer darstellen. Ich kenne nicht alle LDGs der Länder, aber die die ich kenne sind in dem Punkt einheitlich und eindeutig. Der Punkt taugt zur großen Datenschutzpanikmache in der Feuerwehrwelt nicht. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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