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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kann man einen Gruppenführerposten ablehnen? | 14 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 846085 | ||
Datum | 28.01.2019 14:19 MSG-Nr: [ 846085 ] | 2066 x gelesen | ||
Geschrieben von Jens R. Was ich in deiner Aussage nicht verstehe ist die Aussage mit dem Stellvertreter. Bei uns hier hat kein Gruppenführer einen "Stellvertreter". Das kommt aus der Mindeststärkeverordnung in Nds. Es gibt ja zum einen eine Zwei bzw Dreifachbesetzung der Fahrzeuge (inkl. GF) und zum anderen die Dienstgradverordnung. Diese sieht nur einen Gruppenführer in der Fw pro LF vor, das andere sind Stellvertreter, d.h. einer kann zum Hauptlöschmeister befördert werden, die anderen nur zum Oberlöschmeister. In meinn Augen ist das Blödsinn, aber man hängt da scheinbar dran Gruß Heinrich | ||||
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