Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Kann man einen Gruppenführerposten ablehnen? | 14 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 846113 |
Datum | 29.01.2019 13:07 MSG-Nr: [ 846113 ] | 1443 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Melder
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Löschgruppenfahrzeug
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Löschgruppenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Geschrieben von Lars B.Hallo Heinrich,
wenn ich aber als Mindeststärke Zweifach- oder Dreifachbesetzung der Fahrzeuge habe, dann muss ich ja schon mal mind. 2 oder 3 GF vorhalten.
Der ME sollte m.E. tunlichst auch GF- Ausbildung haben, da er ja als erstes "geopfert" wird, sofern jemand an der E-Stelle ausfällt, was wenn z.B. der GF ausfällt, wer übernimmt dann?!
Von daher m.M. selbst bei 2-Fach Besetzung und nur einem LF in der Garage wenigstens 3 GF in der Wehr.
ich weiß nicht wie das bei euch geregelt ist, bei uns ist der erste am GH ankommende GF dann auch der Fahrzeugführer, außer in Doppelfunktion z.B. als MA oder PA-Träger, sofern nicht diese Posten anderweitig besetzt werden können, dann amcht auch der 2. oder 3. ankommende GF den Fahrzeugführer, sieht man dann aber meist vor Ort, wer bei Alarm alles im GH aufschlägt und verteilt dann die Posten.
MkG
Lars
Hallo Lar,
darum ging es doch. Wenn du es richtig durchliest, hast du pro LF / TLF / RW usw. einen "etatmäßigen GF", der Rest sind Stellvertreter, jedenfalls nach der Dienstgradverordnung. Das die die gleiche Ausbildung brauchen und Arbeit machen, ist richtig.
Gruß
Heinrich
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|