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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Frontblitzer-Einschränkung Baden-Württemberg | 116 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 846148 | ||
Datum | 30.01.2019 22:22 MSG-Nr: [ 846148 ] | 7872 x gelesen | ||
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Geschrieben von Eike R. - Sind damit auch "intersection lights" und dergleichen gemeint, die ja gerade bei den "langnasigen" Fahrzeugen der Sprinterklasse sinnvoll sind? Die werden durch diese Regelung ja gerade erst erlaubt. Geschrieben von Eike R. - Wie sieht es mit Bestandsfahrzeugen aus? Denen wird bei der nächsten Hauptuntersuchung ein "schwerer Mangel" attestiert. Was auch immer das bedeutet, die StVZO kennt so eine Einstufung nicht ;-) Geschrieben von Eike R. Wir sind im Rettungsdienst gerade froh darüber, dass die neuen RTWs die kleinen Seitenblitzer im Stoßfänger bekommen haben... Auf welcher Rechtsgrundlage denn? Ist eine Ausnahmegenehmigung in Feld 22 des Fahrzeugscheins eingetragen? Im Zweifelsfall fahrt ihr halt in einem anderen Bundesland zur HU. OK, eine Stunde Fahrzeit nach Neu-Ulm, da müsst ihr schauen ob es euch das wert ist. | ||||
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