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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaTLF 3000 mit Staffelkabine - war: Neue Zuschussrichtlinien Bayern23 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP846189
Datum01.02.2019 10:43      MSG-Nr: [ 846189 ]2704 x gelesen

Waren die Bayern nicht diejenigen, die eine Wasserobergrenze beim LF 20 hatten (als einziges BL)? Das war schonmal ein Schritt in die richtige Richtung, wenn man sich anschaut was für Wasserwürfelwunderkisten an LF-20-Auslieferungen bei den gängigen Herstellern so präsentiert werden. In dieser Zuschusslinie find ich dazu aber nichts mehr.

Geschrieben von Bernhard D.Auf welcher Grundlage/Forderung/Taktischer Erwägung oder sonstigen Erkenntnissen werden diese Staffel-TLF jetzt vom Freistaat gefördert?Als Ergänzungsfahrzeug. Zumindest regelt man ausdrücklich "TLF 2000 und TLF 3000 mit Staffelkabine werden nur gefördert, wenn die Feuerwehren innerhalb der Gemeinde über mindestens ein (Hilfeleistungs-)Löschgruppenfahrzeug verfügen". Hoffe, den Satz haben nicht alle vor lauter Beißreflex überlesen... Es will dort keiner den 16/25-Erstangreifer haben, am liebsten noch mit dem "TSF-W-Sonder-weil-mit-ohne-W" als LF8-alt-Ersatz back to the 80s.

Und in der Rolle als Ergänzungsfahrzeug halte ich das Staffel-TSF auch weiterhin für sinnvoll und richtig. Weil wir z.B. an anderer Stelle über die generelle Löschwasserverfügbarkeit reden, in freier Wildbahn, Wäldern und auch schon den Hauptstraßen in Neubaugebieten. Oder uns z.B. für Flächenlagen die Fuhrparks schon mit extra MTW oder MZF oder GW-L1 ergänzen. Nimmt man ein Staffel-TLF, hat man zusätzliche Tankkapazität, und kann es durch die Staffel auch mal alleine zu einzelnen Unwetterarbeitsstellen schicken. Und wenn es überörtlich aushelfen soll, brauchen die da auch nicht Verteiler Nr. 17 und 18, sondern i.d.R. Wasser und Personal. Da reicht die rudimentäre Beladung eines Norm-TLF aus, und man schickt eben das Ergänzungs-TLF und nicht noch ergänzende Ergänzungs-MTWs o.ä. mit.
Der GW-L2 ist nur mit Staffel normkonform zu haben, aber der "Gerätewagen-Wassertank" solls nur mit Trupp sein, das ist und bleibt komplett albern. Wer sich als solches, ein nicht-erstangreifendes altes TLF 16 ersetzendes Ergänzungs-LF bislang das normmäßige LF 20 hinstellt, kann nach dessen Dienstzeit knapp die Hälfte der Beladung originalverpackt weiterverkaufen, aber das macht die Sache auch nicht wirtschaftlich sinnvoll. Und wer als Ersatz ein Norm-Trupp-TLF kauft, und dann merkt dass dazu ein MTW/MZF angeschafft, unterhalten und untergestellt werden muss, hat auch Geld zuviel.
Ich hoffe, andere Bundesländer ziehen hier nach. Den eindeutigen Ergänzungscharakter so festschreiben, wie Bayern das macht, dann ist das Staffel-TLF auch weiterhin ein sinnvolles Konzept.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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