Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | TLF 3000 mit Staffelkabine - war: Neue Zuschussrichtlinien Bayern | 23 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 846198 |
Datum | 01.02.2019 12:44 MSG-Nr: [ 846198 ] | 2418 x gelesen |
Niedersachsen nennt in der Feuerwehrverordnung drei Varianten an Fahrzeugmindestausrüstung einer Schwerpunktfeuerwehr, darunter eine mit einem "Löschfahrzeug (Typ 2.2.3)". Dies ist ein "Löschfahrzeug mit Staffelbesatzung zur Menschenrettung und Brandbekämpfung, zur Durchführung eines Schnellangriffs sowie zur Löschwasserversorgung einer Brandstelle im Pendelverkehr" mit den Eckdaten:
1. Aufnahmemöglichkeit für eine Staffel,
2. fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 2 000 l/min bei einem Nenndruck von 10 bar,
3. Löschwasserbehälter mit 2 500 l Inhalt,
4. Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe,
5. vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte,
6. eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 7 m und
7. Sonderlöschmittel;
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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