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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Frontblitzer-Einschränkung Baden-Württemberg | 116 Beiträge | ||
Autor | Eike8 R.8, Gomadingen / Baden-Württemberg | 846246 | ||
Datum | 03.02.2019 09:13 MSG-Nr: [ 846246 ] | 5944 x gelesen | ||
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Danke, genau nach sowas habe ich gesucht! Ein Schelm könnte sich natürlich jetzt daran aufhängen, dass nirgends etwas von einem horizontalen Abstand zwischen RKL und Fahrzeugfront steht, oder? Beim Sprinter ist jedenfalls der direkte Abstand zwischen Vorderkante Motorhaube und Vorderkante Fahrzeugdach deutlich größer... Steht der Korb von hü DLK so weit über? Aber: Lese ich das so richtig, dass dadurch auch der geteilte Blaulichtbalken, sowie Heck-RKL, die sich aus je 2 Blitzern zusammensetzen (z.B. Schlingmann) rausfallen? Naja, es dürfte keinen Aufbauer überfordern, am Aufbauheck zwei Winkel anzubringen und jeweils eine zylindrische RKL draufzusetzen. Men lernt nie aus. Ich schreibe hier meine Meinung als Privatperson!
Geändert von Eike R. [03.02.19 09:13] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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