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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Frontblitzer-Einschränkung Baden-Württemberg | 116 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 846290 | ||
Datum | 04.02.2019 13:17 MSG-Nr: [ 846290 ] | 5287 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Henning K. Natürlich hätte ich auch nichts dagegen, wenn ich mich da irre und das Verkehrsministerium in BaWü auch HTB-Einheiten als RKL betrachtet ;-) Als "richtungsgebunden" interpretiere ich jetzt mal das, was in der StVZO als "Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten" bezeichnet ist. Ich kenne da durchaus Feuerwehren, die z.B. statt einer Heck-RKL im klassischen Sinne oder den Eckmodulen, die in 2-fach-Kombination die Abstrahlrichtung von 270° abdecken eben nur direkt nach hinten abstrahlende Leuchten (wie Frontblitzer, nur eben am Heck) montiert haben. Diese sind auch nach StVZO schon nicht alleine zulässig. Gruß, Michael | ||||
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