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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Frontblitzer-Einschränkung Baden-Württemberg | 116 Beiträge | ||
Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 846359 | ||
Datum | 06.02.2019 08:35 MSG-Nr: [ 846359 ] | 4970 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henning K. Nun hat aber ausgerechnet der 2018er RTW drei Paar gerichtete Kennleuchten vorne, der 2016 nur ein Paar, wie in dem Schreiben gefordert Die Intersections-Lights im Stoßfänger sind nicht nach vorne gerichtet sondern zu Seite. Da greift meiner Meinung nach die Regelung, dass seitliche zusätzliche Kennleuchten erlaubt sind, sofern die Hauptkennleuchte 1 Meter hinter der Fahrzeugfront ist ( was bei den neuen Sprintern der Fall ist). | ||||
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