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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Ausbildungsunterlagen Drohne | 8 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 846536 | ||
Datum | 11.02.2019 15:57 MSG-Nr: [ 846536 ] | 1580 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Euer Handbuch ist falsch. Im kontrollierten Luftraum "D" ist grundsätzlich immer eine Flugverkehrsfreigabe der zuständigen Flugverkehrskontrolle erforderlich. Auf deutsch, stimmt die Luftfahrtkarte mit der eingezeichneten Kontrollzone mit dem Luftraum "D" brauchst du in Kaiserslautern immer eine Freigabe aus Ramstein, auch wenn deine Drohne nur 30cm steigt, unabhängig davon ob du 1,5 oder 8km oder weiter wegbist. | ||||
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