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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Ausbildungsunterlagen Drohne | 8 Beiträge | ||
Autor | Timo8 K.8, Konstanz / BaWü | 846563 | ||
Datum | 12.02.2019 08:50 MSG-Nr: [ 846563 ] | 1425 x gelesen | ||
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Geschrieben von Alexander H. Steht halt blöd in eurer Checkliste. Man darf diesen Satz nicht losgelöst von den Ausführungen auf der gleichen Seite (7_Regeln Flug Drohne.docx) weiter sehen: o Bei jedem Flug weniger als 8 km von dem Zaun der Air Base Ramstein entfernt muss diese über das Formular spätestens 2 Wochen vorher informiert werden (Ausnahme: 100 m Umkreis um die Feuerwache und niedriger als 50 m). o Bei jedem Flug weniger als 1,5 km von dem Zaun der Air Base Ramstein entfernt muss vorher eine Erlaubnis der Air Base Ramstein vorliegen. Diese muss 4 Wochen vorher über das Formular beantragt werden. | ||||
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