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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Hey Normausschuss... | 21 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 846613 | ||
Datum | 15.02.2019 09:48 MSG-Nr: [ 846613 ] | 2553 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Kai S. Was bedeutet, dass der Trecker nur für die land- und forstwirtschaftlichen Zwecke eingesetzt werden darf. Der Feuerlöschdienst ist kein solcher. Zweckfremde Verwendung ist nach meinen Infos erst ab 18 Jahren möglich. Da liegst du aber falsch: 1. Zweckbindung bei Klasse L oder T ist immer vorhanden (Ausnahme Klasse L mit entsprechender Schlüsselzahl weil Altinhaber alter Klasse 4 bzw. 5). 2. Feuerlöschzwecke gehören nach StVOuaVsAusnV 2 auch zu den Zwecken, die man mit FS-Klasse L oder T fahren darf. Allerdings muss der Fahrer dann 18 sein, siehe Absatz 2 mit Verweis auf die in Absatz 1 genannten Zwecke. Bei Führerscheinfragen würde ich weder den Informationen des TÜV noch irgendwelcher Fahrschulen oder ähnlichem auf Internetseiten trauen. Da steht viel Müll geschrieben. Schau lieber direkt in die betreffenden Gesetze und Verordnungen, da steht's aus erster Quelle drin. Gruß, Michael | ||||
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