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Thema | Personalnot bei der Feuerwehr | 104 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 846690 | ||
Datum | 17.02.2019 20:40 MSG-Nr: [ 846690 ] | 8036 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas W. Sind z.B. 10 Stellen als Brandmeisteranwärter ausgeschrieben oder bei einer kleinen BF nur 3 Stellen. Wenn dann 30 oder noch Bewerber vorhanden sind, dann kann es schon sein dass derjenige der nur den Führerschein Klasse B vorweisen kann ein Problem hat. Da bei der Bewerbung für die klassische BF-Ausbildung nur der B gefordert wird, ist das auch kein Kriterium für eine Absage vor dem Auswahlverfahren. Die "kleinen Unterschiede" sind erst bei der Auswahl am Ende des Einstellungsverfahrens eventuell ein Grund, wenn es mehrere gleich gute Bewerber gibt. Bei einem Dienstherrenwechsel sind die Besoldungsstufe und die erworbenen Qualifikationen ggf. ein Grund für eine Vorauswahl. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | ||||
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