Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | 200 Bewohner müssen Hochhäuser mit sofortiger Wirkung räumen | 25 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 H.8, Dresden / Sachsen | 846734 |
Datum | 18.02.2019 20:59 MSG-Nr: [ 846734 ] | 1156 x gelesen |
In der Datenbank GBE sind die folgenden Zuordnungen für Todesfälle erfaßt von 1998 bis 2015
T59 Toxische Wirkung sonstiger Gase, Dämpfe oder sonstigen Rauches
T58 Toxische Wirkung von Kohlenmonoxid
für 2010 bzw. 2015 mit folgenden Werten die man sicherlich addieren darf
T59 253 204
T58 481 648
DESTATIS gibt für die gleichen Jahre 373 bzw. 343 an, sicher ein erheblicher Unterschied.
Die gesamten Werte aus beiden Datenbanken kann sich sicher jeder selber konfigurieren.
DESTATIS wies dabei für 1980 766 für 1990 787 aber bereits für 2000 nur 475 Fälle aus.
Die Werbung mir "Rauchmelder Retten Leben" und die entsprechenden Landesverordnungen erschienen erst ab 2003.
Insofern ist der oft dargestellte Zusammenhang sicher nicht diesbezüglich ursächlich, sondern muß anderer Gründe haben, die schon davor lagen.
Aus den Daten der GBE ergibt sich, daß der Schwerpunkt eher CO anstelle CO2 ist.
Beim IFS sind wir und ja fast einig, aber es werden in Normungsgremien aber genau dessen Erkenntnisse breit verallgemeinert und zur Begründung von fachlichen Entscheidungen genutzt, wenn es gerade paßt.
Das Beispiel von Berlin ging nicht an diese Adresse, sondern sollte nur zeigen, daß vermutlich zuerst wegen
fehlender Personalstruktur sicher auch in anderen Bundesländern nicht alle Fälle tiefgründig prüfen können und werden, wie von einigen Diskussionsbeteiligten erwartet.
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