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In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
Thema200 Bewohner müssen Hochhäuser mit sofortiger Wirkung räumen    # 25 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)846807
Datum20.02.2019 05:37      MSG-Nr: [ 846807 ]986 x gelesen

Hallo,

ich frage mich echt, wieviel Ahnung und Erfahrung Du auf dem Gebiet Bauordnungsrecht hast.
IMHO kommen Deine Ausführungen hier dem Grundsatzpapier nur so nahe wie ein schottischer Rentnerausflug dem Mars. Vielleicht hab ichs ja auch nur überlesen, aber wo ist denn die Nähe? Ich sehe da eher viele Entfernungen.

Geschrieben von Andreas H.Ich denke auch wenn Baurecht Landesrecht ist, sollten Verantwortliche auch einmal nach rechts oder links schauen, insbesondere wenn es keine äquivalenten Dokumente im eigenen Bereich gibt.

Das Rechts- und Linksschauen funktioniert seit vielen Jahren ganz gut, und zwar in der Bauministerkonferenz. Dort werden neben den Mustervorschriften und Mustererlassen, die dann in den Ländern in geeigneter Form umgesetzt werden, von den Verantwortlichen auch die "äquivalenten Dokumente" bearbeitet, die bei gleich auftretenden Fragen wie z.B. dem "Bestandsschutz" auch in jedem Bundesland vorhanden sind. Die meisten sind auch öffentlich zugänglich wie das zuvor verlinkte Schreiben oder z.B. hier, Vollzug der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Brandschutz in bestehenden Gebäuden

Geschrieben von Andreas H.wenn keine gesicherten detaillierten Daten zu Brandursachen vorliegen, kann man sich natürlich nicht auf die wesentlichen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden aus diesen Ursachen konzentrieren und dieses im Baurecht beschreiben
Was soll denn das??? Gott sei Dank sind dem Baurecht die Brandursachen scheißegal! Der Zustandsstörer beim Brand ist im Regelfall auch nicht der Bau, deshalb berücksichtigt das Baurecht auch nicht die Ursachen sondern schutzzielorientiert und vollkommen ausreichend die Auswirkungen.
Dem Schutzziel Vorbeugung einer Brandentstehung wird z.B. durch die vorgegebenen Anforderungen an die Brennbarkeit der Baustoffe Rechnung getragen. D.h. "der Bau" trägt dann nicht bzw. nur in dem gesetzlich vereinbarten Rahmen zum Brand bei, der aus welcher Ursache auch immer entsteht. Wozu soll man denn da noch Ursachen beschreiben?
Gleiches gilt für das Schutzziel der Vorbeugung einer Ausbreitung von Feuer und Rauch. Warum es bei meinem Nachbarn brennt ist mir sowas von Latte, das Baurecht sorgt dafür, dass es über eine in dem gesetzlich vereinbarten Rahmen angemessene Zeit, die dann auch der Feuerwehr die Möglichkeit des Eingreifens und der Schadensbegrenzung gibt, nicht auch bei mir brennt. Passenderweise bietet das vorhandene Baurecht auch das Schutzziel der möglichen Rettung von Mensch und Tier (= nicht Omis Kanari oder Dackel, sondern Nutztier und Nutzvieh, abgeleitet aus dem allgemeinen Schutzziel der Nicht-Gefährdung der natürlichen Lebensgrundlagen).
Wenn diese Möglichkeit - vornehmlich der Eigenrettung - über die ausreichend beschriebenen Anforderungen an Rettungswege nicht genutzt wird, weil der eine oder andere Bewohner 3-5 atü in der Blutbahn hat, dann nützt manchmal auch der nachrüstgeforderte Rauchwarnmelder nix mehr, auch wenn er kontrollpflichtig geprüft wurde. Und zu guter Letzt, auch bei der Umsetzung des Schutzziels der möglichen wirksamen Löscharbeiten ist die Brandursache baurechtlich egal, solange ich ans Haus komme und Löschwasser da ist.

Übrigens, praktischerweise sind die Schutzziele im Baurecht in allen Landesbauordnungen gleich, somit hat es da wohl mit dem Rechts- und Linksschauen funktioniert. Das öffnet dem geneigten Planer und Bauherrn Tür und Tor zur (i.d.R. vollständigen) Verwendung von äquivalenten Dokumenten, wenn man grade mal kein passendes eigenes zur Hand hat.

Über das Baurecht hinaus gibt es ganz viele "Vorschriften", die sich mit Maßnahmen zur Verhütung von Bränden beschäftigen. Landesweit, z.B. die Verordnung über die Verhütung von Bränden, bundesweit, z.B. Produktsicherheitsgesetz oder Betriebssicherheitsverordnung, und auch weltweit, z.B. Bedienungsanleitungen von Geräten. Was brauch ich denn darüber hinaus noch, oder willst Du das im Baurecht alles zusammenfassen, oder solls gar gedoppelt werden?

Jetzt mal Butter bei die Fische: welche Maßnahmen zur Verhütung von Bränden aus diversen Ursachen soll denn das Baurecht beschreiben? Und zuvor noch, welche Brandursachen soll denn Deiner Meinung nach das Baurecht berücksichtigen? Mal abgesehen von den drei weltweit häufigsten Brandursachen, nämlich
1. Männer
2. Frauen
3. Kinder
hätten wir dann wohl zur jeweiligen Landesbauordnung statt Beherbergungsstättenverordnung oder Versammlungsstättenverordnung die Verordnung zur Verringerung der Brandursachen durch Kerzenflammen, die Verordnung zur Verringerung der Brandursachen durch Kühlschränke, die Verordnung zur Verringerung der Brandursachen durch Mehrfachsteckdosen, ... die dann selbstverständlich beim Kauf eines jeden Gerätes, dessen Verwendung statistisch belegt mal oder ab und zu oder öfter oder vielfach zu einem Brand geführt hat, immer wieder aufs neueste durchzuforsten sind. Positiv wäre, dass man sich dann aufgrund tausender Geschrieben von Andreas H. Nebenkriegsschauplätze mit kaum oder wenig praktischer Wirkung nicht mehr auf die wirklich wichtigen schutzzielorientierten Anforderungen der Landesbauordnungen konzentrieren müsste, sondern dann tausende Baukontrolleure die Wohnungen durchstreifen würden, um nachzusehen, ob bundesweit auch alle Kaffeemaschine wirklich den E-Check haben und auf nichtbrennbaren Fliesen stehen.

Geschrieben von Andreas H. Forderungen im Baurecht, die meist ohne Nachrüstungsforderungen, ausgenommen das Thema Rauchwarnmelder, aufgestellt werden setzen sich daher erst in ca. 80 bis 100 Jahren flächendeckend durch.
Natürlich muss man die Vorgaben der Verordnung zur Verringerung der Brandursachen durch Kerzenflammen, die Verordnung zur Verringerung der Brandursachen durch Kühlschränke, die Verordnung zur Verringerung der Brandursachen durch Mehrfachsteckdosen u.a. ständig nachrüstpflichtig anpassen, als Hersteller brandursächlicher Geräte würde ich mir dann aber für diese Konjunkturpakete ständig Brandblasen an die Hände reiben, was dann vielleicht auch noch eine mögliche Brandursache und somit stark kontraproduktiv wäre.

Eine kleine Anmerkung habe ich noch zu Nachrüstungsforderungen und dem Zeitraum von 80 bis 100 Jahren.
Es gibt deutschlandweit noch eine erhebliche Anzahl an (zurecht bestandsgeschützten) Gebäuden, deren Decken statt aktuell baurechtlich (bzw. seit der ersten DIN 4102 zur Kriegszeit) gefordert feuerbeständig sind sondern eher der Beschreibung aus der von 1901 stammenden "I. Königlich Allerhöchsten Verordnung, die Bauordnung betreffend", entsprechen:
Die Abtheilung der Gebäude in Stockwerke muß in vollkommen sicherer Weise durch Einwölbung oder entsprechend starke Balkenlagen geschehen. ...Wenn zur Scheidung der Stockwerke in Gebäuden mit Feuerstätten nicht wegen besonderer Verhältnisse Einwölbung angeordnet wird, müssen die zur Abtheilung der Stockwerke dienenden Balkenlagen in den mit Feuerstätten versehenen Lokalitäten entweder Weißdecken oder Holzdecken mit an den Fugen aufgenagelten Leisten erhalten. Zwischen diesen Decken und den Fußböden der unmittelbar darüber befindlichen Räume sind Fehlböden anzubringen und diese Fehlböden nach erfolgtem Verstriche der Fugen 6-8 cm hoch mit reinem, trockenem und unverbrennlichem Material auszufüllen; Urbau darf hierzu nicht verwendet werden.

Die 80 Jahre sind fast rum und erfahrene Baurechtler werden meine Ansicht sicher bestätigen, dass sich in den nächsten 20 Jahren an dem Zustand erstens nicht viel ändern wird, und zweitens auch in den nächsten 20 Jahren welche Brandursache auch immer diese Gebäude nicht deutschlandweit vernichten wird.
Solltest Du diesbezüglich Nachrüstungsforderungen stellen wollen, dann nehme ich an, dass dies nicht aus dem Sinn herrührt, den Menschen Gesundheit und Heil zu bringen, sondern dass Du jemanden in der Verwandtschaft haben könntest, der Abrissbirnen verleiht.

Grüßla,
FP

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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