Hallo Mirko,
dann kommt es aber drauf an, ob und wie das Land die Jugendfeuerwehrzeiten anrechnet.
Wenn du gebürtiger Magdeburger bist, gab es ofiiziell damals in der DDR eine Jugendfeuerwehr?
Wenn ja, und das Land hat dies so in der Ehrungsordnung übernommen alles gut.
Bei uns in Thüringen hatte ich das Problem,damals selbst in Position des Ortsbrandmeisters, das mir quasi 1 Jahr gefehlt hatte.
Sprich ich bin 01.04.1991 in die Jugendfeuerwehr meiner Gemeinde/Feuerwwehr eingetreten,offiziell belegbar mit ausgestelltem Ausweis meiner Gemeinde, hatte dann entsprechde Auszeichnung damals beantragt,aber Ablehnung durch das TIM bekommen, mit der Begründung, das es offiziell in Thüringen erst seit 1992 eine Jugendfeuerwehr gibt.Ein Jahr später ist der Antrag dann anstandslos durchgegangen.
Also haben wir dann im Nachgang alle JFw-Zeiten ab 1992 anrechnen lassen und so die entsprechenden Auszeichnungen für alle Kameraden beantragt.
MkG
Lars
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