Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Heulsirene & Unfall = rechtliche Probleme? | 68 Beiträge |
Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 846965 |
Datum | 25.02.2019 11:00 MSG-Nr: [ 846965 ] | 4262 x gelesen |
Infos: | 28.02.19 Sondersignal vergleich Deutschland vs USA (Autor: Lukas Kolb) 25.02.19 FW-Forum: Sondersignalanlagen der US-Army auf deutschen Straßen 25.02.19 FW-Forum: Yelp, Heckwarnleuchten und anderes 24.02.19 Kellerbrand 24.02.19 Wail-Signal
|
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Normenausschuss Feuerwehrwesen im Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN)
Hm, ich hab sie jetzt nicht vor mir liegen...bin mir aber sicher, dass die DIN 14610:2009-01 da sehr genaue Angaben zu Tonhöhen, -Frequenzen, -dauer getroffen hat (zumindest was das "deutsche Sondersignal" betrifft ;-) ).
"Diese Norm gilt für akustische Warneinrichtungen nach § 55 (3) für bevorrechtigte Wegebenutzer (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)). Die akustischen Warneinrichtungen haben den Zweck, die bevorrechtigten Wegebenutzer zu kennzeichnen und die übrigen Verkehrsteilnehmer zu veranlassen, dem bevorrechtigten Wegebenutzer zur Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgaben die Fahrbahn freizumachen.
In dieser Norm werden Bauanforderungen, wie zum Beispiel Betriebsart, Klangfolge, Schallpegel und Schallspektrum sowie Prüfung, Kennzeichnung und Einbau von akustischen Warnvorrichtungen festgelegt.
Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 031-02-02 AA "Elektrische Betriebsmittel" des FNFW erstellt."
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Werner
"Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!"
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|