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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Heulsirene & Unfall = rechtliche Probleme? | 68 Beiträge | ||
Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 846983 | ||
Datum | 25.02.2019 18:46 MSG-Nr: [ 846983 ] | 3480 x gelesen | ||
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Nun ja, man muss ja auch noch unterscheiden, ob es dann im Straßenverkehr betrieben werden darf. Ich denke, keiner verbietet Dir beim Tag der offenen Tür oder beim JF Aktionstag oder beim Besuch des Kindergartens ein 'Internationales TaTüTaTa Ratspiel' durchzuführen. Ob Du aber ein 'ausländisches' Signal im öffentlichen Straßenverkehr nutzen darfst, und ob Du dann erwarten kannst, dass Dir dann deutsche (und nicht nur amerikanische oder französiche oder oder... ) Fahrzeugführer Wegerechte zugestehen, dass steht auf einem ganz anderen Blatt... | ||||
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