Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Löscharbeiten verzögert, da Hydranten durch parkende Autos blockiert | 55 Beiträge |
Autor | Manf8red8 B.8, Tittmoning / | 847147 |
Datum | 02.03.2019 00:58 MSG-Nr: [ 847147 ] | 2363 x gelesen |
Infos: | 18.11.11 Forumsbeitrag 20.04.2008: "Zugeparkte Hydranten" 18.11.11 Forumsbeitrag 23.05.2007: "Rechtliche Grundlage: Hydranten freihalten"
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Geschrieben von Malte B.Solch drastische Maßnahmen bei denen schließlich ein Rechtsgut verletzt wird (Stichwort Sachbeschädigung) muss man erstmal verantworten.
Richtig, nicht umsonst heisst es bei uns: "Retten, bergen, löschen, schützen"
Geschrieben von Malte B.so sehr es auch einen in den Fingern juckt, sowas zu verantworten ohne das der Staatsanwalt einen dafür vor den Richter zehrt.
Bei uns in D sind Hydranten immer mit 2 gegenüberliegenden B-Abgängen ausgestattet. Sollte einer dieser Abgänge blockiert sein, muss ich als Feuerwehrangehöriger erst mal dem Staatsanwalt darlegen, warum ich fremdes Eigentum beschädigt habe, anstatt den zweiten Anschluß zu benutzen.
Auch sind die meisten mir bekannten Überflurhydranten so gesetzt, dass die beiden Abgänge parallel zum Straßenverlauf angelegt sind, das erschwert ein erfolgreiches Zuparken noch einmal.
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