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Persönliche Nachricht (über myForum)
RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr zurück
ThemaAnerkennung Lehrgänge FwDV2 zum B1 Lehrgang    # 6 Beiträge
AutorAndr8é V8., Braunschweig / Niedersachsen847732
Datum24.03.2019 13:55      MSG-Nr: [ 847732 ]1965 x gelesen

Hallo Toni

Grundsätzlich ist die Feuerwehrausbildung Landesrecht, d.h. es unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland teilweise erheblich. So stimmt Peter Freis Antwort sicherlich für Bayern. In Thüringen und Niedersachsen kann es da schon anders aussehen. Hier kann eine WF durchaus die Auflage haben, dass ihre Mitarbeiter eine Ausbildung gemäß APVO-Feu vorweisen müssen.

In meiner Antwort beziehe ich mich auf die Situation in Niedersachsen und du musst sehen, inwieweit du es auf Thüringen übertragen kannst.

Gemäß der Nds. APVO-Feu kann man Lehrgänge der FF bei der Laufbahnausbildung der BF anerkennen lassen.
Warum wird es nicht angewandt?
Dafür gibt es mehrere Gründe. Der wichtigste Grund ist: Es ist einfach nicht umzusetzen. Anders als bei der FF beginnt die Laufbahnausbildung bei einer nds. BF mit einer 6-monatigen Grundausbildung, in der alle Inhalte vermittelt werden. Nun muss man sich diese 6 Monate nicht wie eine Aneinanderreihung von Lehrgängen vorstellen. Sondern die Themen werden, wie in jeder Ausbildung bzw. an jeder Schule, verschachtelt. Zunehmend orientiert sich die hauptamtliche Ausbildung an handlungsorientierten Lernansätzen, wodurch die Trennung nach Lehrgängen innerhalb der Grundausbildung fast unmöglich wird.

Ein Beispiel: Was macht man während der AGT-Unterrichte und Praxiseinheiten mit den Teilnehmern, die eine AGT-Ausbildung anerkannt bekommen haben? Da sie eine 40-Stundenwoche haben, kann man sie schlecht zu Hause lassen. Schließlich haben sie ja eine Arbeitswoche zu erfüllen. Wenn sie nicht an den Unterrichten teilnehmen, dann müssten sie anders beschäftigt werden. Was macht man aber in den Stunden, in denen die Themen vermittelt werden? Nach Hause schicken geht nicht. Werkstattarbeit ist organisatorisch für die paar Stunden alles andere als sinnvoll. Auf dem Löschzug einsetzen, geht auch nicht, da der B1-Lehrgang noch nicht abgeschlossen ist. Die Ausbildung verkürzen geht auch nicht, da die AGT-Ausbildung nicht direkt am Anfang der Ausbildung verortet ist.
Man kann die AGT-Ausbildung nun auch nicht streichen, wenn 9 von 10 Teilnehmer einen AGT-Lehrgang haben. Der/die eine Teilnehmer/-in muss ja schließlich den Lehrgang absolvieren. Einen AGT-Lehrgang für einen Teilnehmer anzubieten ist schlicht unmöglich.
Und hier bist du schon bei dem Kernproblem deines Anliegens. Auch wenn deine Lehrgänge anerkannt würden, wie kommst du zu den fehlenden Unterrichtseinheiten? Du müsstest ja innerhalb der 6 Monate nur dann erscheinen, wenn die fehlenden Inhalte angeboten werden. Was machst du mit der restlichen Arbeitszeit von 40h/Woche? Gehst du in deinen Betrieb? Einzig ein speziell auf dich zugeschnittener Lehrplan würde Abhilfe schaffen. Nur, wer will das bezahlen?

Ein weiterer Grund ist die einheitliche Ausbildung. Auf die Anerkennung zu verzichten, bietet einen weiteren Vorteil für die Feuerwehr. Die Teilnehmer/-innen erhalten eine einheitliche Ausbildung an den Geräten mit denen sie zukünftig arbeiten und entsprechend den landesspezifischen Vorgaben nach denen die Prüfung am Ende der Ausbildung erfolgt. Diese Vorgehensweise steigert nicht nur die Qualität. Die FF-Ausbildung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich (Inhalte, Aufbau etc.). Ebenso unterscheidet sich die Qualität der Ausbildung. Die Brandmeisteranwärter/-innen einer BF kommen oftmals aus unterschiedlichen Bundesländern. Für ihre Tätigkeit bei der BF brauchen sie aber einen einheitlichen Ausbildungsstand gemäß APVO-Feu. Diesen einheitlichen Ausbildungsstand kann man nur mit einer einheitlichen Ausbildung gewährleisten. Und dann ist ja am Ende auch noch die Laufbahnprüfung, die es zu bestehen gilt.

Der nächste Grund betrifft eher dich persönlich. Die Grundausbildung ist etwas besonderes. Die Arbeit im Team in dieser Zeit und das Erlebnis Ausbildung ist einmalig. Ebenso wird dein Fachwissen aufgefrischt, eventuell vertieft und manche Lücke geschlossen. Gerade mit Blick auf die Laufbahnprüfung und deine spätere hauptberufliche Tätigkeit kann ich dir nur empfehlen, die B1-Ausbildung zu absolvieren. Du erhältst am Ende deiner Ausbildung eine Benotung, in der die Grundausbildung, die RD-Ausbildung, die Praxisphasen und natürlich die Laufbahnprüfung einfließen. Diese Benotung kann für dein weiteres Berufsleben durchaus von Bedeutung sein. Verzichtest du auf die B1-Ausbildung, so wirst du mit deinem jetzigen Kenntnisstand in die Laufbahnprüfung gehen.

Falls Du Fragen hast, schreib mir einfach eine PN

Gruß
André

Achja, bevor ich es vergesse: Wir haben aktuell Stellen für Brandmeisteranwärter/-innen ausgeschrieben. Die Ausschreibung läuft noch bis zum 1.5.2019. Einfach mal auf der Internetseite der Stadt Braunschweig vorbei schauen ;-)

Ausbildung bei der Feuerwehr Braunschweig

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Geändert von André V. [24.03.19 14:10] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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 20.03.2019 13:31 Toni7 T.7, Heringen
 20.03.2019 13:41 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 20.03.2019 16:19 Pete7r F7., Murnau
 20.03.2019 17:34 Adri7an 7R., Utting
 24.03.2019 13:55 Andr7é V7., Braunschweig  
 24.03.2019 15:21 Dani7el 7H., Schriesheim

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Anerkennung Lehrgänge FwDV2 zum B1 Lehrgang - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt