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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Rettungsgasse | 124 Beiträge | ||
| Autor | Eike8 R.8, Gomadingen / Baden-Württemberg | 847878 | ||
| Datum | 30.03.2019 07:18 MSG-Nr: [ 847878 ] | 2558 x gelesen | ||
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Aus dem verlinkten ZEIT-Artikel: Für die Schuldfrage kommt es auf den Einzelfall an, wie der Jurist erläutert: Eine Mitschuld könne sowohl das Sonderrechtsfahrzeug, also Krankenwagen, Polizei oder Feuerwehr, als auch das Fahrzeug, das den Weg erst für das Sonderrechtsfahrzeug frei mache, treffen. Blöde Frage: Wieso bin ich als Einsatzfahrer mit Sonderrechten mitschuld, wenn vor mir so ein Depp einfach kopflos über die Haltelinie und in die Kreuzung schießt? Klar, hätte ich mich ohne Blauhorn brav in die Schlange gestellt, wäre das nicht passiert... also hätte ich etwa der Lst mitteilen sollen: "nee, mit Sonderrechten fahre ich nicht, bei so vielen Verkehrsteilnehmern kann gut jemand dabei sein, der sein Hirn daheim vergessen hat"? Men lernt nie aus. Ich schreibe hier meine Meinung als Privatperson! | ||||
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