Geschrieben von Henning K.Ist das wirklich so, dass der Auftrag lautet "macht mal Rettungsdienst für Bereich A"?
Ich hätte eher gerechnet mit "X Fahrzeuge mit Y Personal in Z Vorhaltezeitraum", weil ja auch genau das und nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt wird.
Vermutlich hätten die Durchführenden des Rettungsdienstes auch nichts dagegen, mehr Personal und meinetwegen auch ein paar Muskelmänner (m/w/d) für Tragehilfen vorzuhalten, aber die Krankenkassen würden das wohl kaum bezahlen!
Für BaWü gibt es das Rettungsdienstgesetz, dass mehr oder weniger sagt, dass ein Rettungsdienstplan aufgestellt wird.
Hier wird wieder weiter darauf Verwiesen, dass die genauen Dinge in Rahmenvereinbarungen mit den einzelnen Trägern geregelt werden.
Das Land gibt wohl vor, wie Fahrzeuge mindestens zu besetzen sind und wie viele Fahrzeuge wo vorgehalten werden müssen. Der Kostenersatz staffelt sich anscheinend zwischen 40% und 90% je nach genauer Nutzung, der Rest muss/kann/soll anderweitig gedeckt werden.
Das Problem ist halt, warum sollten die Verbände des Rettungsdienstes auf einer Änderungen der Vorgaben drängen, wenn man die Lücken auch anderweitig schließen kann...
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