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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Land Hessen lehnt verbesserten Versicherungsschutz ab | 15 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 848115 | ||
Datum | 10.04.2019 22:16 MSG-Nr: [ 848115 ] | 3766 x gelesen | ||
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hallo, auch ein Argument: In der Stellungnahme teilt das Land Hessen als Begründung der Ablehnung mit, dass es die Leistungen wegen des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht genehmigen werde. Es geht um das Schliessen von Lücken bei der Versorgung: Aufgrund von tödlichen Unfällen musste festgestellt werden, dass keine Entschädigungsleistungen für nicht eheliche Lebenspartner*innen geleistet werden. vollständiger Text des LFV Hessen Man könnte da nun meinen das in Hessen Feuerwehrleute die in einer Partnerschaft leben und nicht verheiratet sind aus Sicherheitsgründen wg. möglicher Versorgungslücken für Hinterbliebene keine Feuerwehrdienst mehr leisten sollen ... Als Argument können die ja dann anführen: ... wegen des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit keinen Feuerwehrdienst mehr leisten ... Ist die Personalsituation bei den hessischen Feuerwehren so gut das nur Junggesellen die in keiner Partnerschaft leben und verheiratete Feuerwehrangehörige ausreichen um den Brandschutz sicherzustellen? Das es da eine Versorgungslücke gibt ist ja schon traurig. Aber die Argumentation schlägt dem Fass den Boden raus :-( MkG Jürgen Mayer, Weinstadt Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Jürgen M. [10.04.19 22:18] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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