Geschrieben von Jürgen M.Man könnte da nun meinen das in Hessen Feuerwehrleute die in einer Partnerschaft leben und nicht verheiratet sind aus Sicherheitsgründen wg. möglicher Versorgungslücken für Hinterbliebene keine Feuerwehrdienst mehr leisten sollen ...
Dieser Personenkreis sollte aber auch nicht mehr arbeiten gehen, denn da gelten die gleichen Regeln bei der Berufsgenossenschaft. Am besten erst gar nicht das Haus verlassen, denn in der gesetzlichen Rentenversicherung gelten ebenfalls die gleichen Regeln. Allerdings sollten diese Personen auch dem Bett fernbleiben, denn da sterben die meisten Leute ;-)
Ich würde im Gegenteil genau umgekehrt argumentieren:
Wenn in einer Partnerschaft der eine Teil von dem anderen wirtschaftlich abhängig ist, dann sollten die beiden heiraten. Nur so ist auch ein gewisses Maß an Absicherung gegeben, wenn der verdienende Teil der Beziehung verstirbt. Und das gilt ganz unabhängig von der Feuerwehr, denn statistisch sterben ja auch die meisten Feuerwehrleute nicht durch Dienstunfälle!
Wer das übliche Brimborium einer Eheschließung ablehnt kann diese ja auch als nüchternen Verwaltungsakt durchführen lassen. Mir wäre jedenfalls nicht bekannt, dass der Standesbeamte ein in Jeans und Turnschuhen auflaufendes Brautpaar wieder wegschicken würde.
Im Übrigen wird das Kind des Verstorbenen ja durchaus eine Hinterbliebenenrente bekommen, auch wenn seine Mutter nicht mit dem Vater verheiratet war.
Geschrieben von Jürgen M.Das es da eine Versorgungslücke gibt ist ja schon traurig.
Ehrlich gesagt kann ich mich dieser Aussage nicht anschließen: Die Versorgung der Hinterbliebenen läuft ja genau nach den gleichen Regeln wie außerhalb der Feuerwehr.
Natürlich könnte man auf die Idee kommen, jetzt als "Bonbon" für den Feuerwehrdienst auch eine erweiterte Hinterbliebenenversorgung einzurichten. Dabei müsste man natürlich im Vorfeld festlegen, wer von dieser profitieren sollte: ein gemeinsames Kind ist ja ein relativ leicht zu überprüfendes Kriterium, das aber in vielen Fällen eben nicht vorliegt. Garantiert finden sich dann hinterher auch wieder "Versorgungslücken", Unzufriedenheit und auch echte Härtefälle.
Aber die Sache darf ja auch nicht ausarten, wie die "Regeln für die Gewährung von Sonderurlaub für die Geburt eines Kindes", von deren Handhabung bei einer nicht ganz kleinen Behörde ich letztens hörte:
Um einen Tag Sonderurlaubs zu bekommen muss der Mitarbeiter (m/w/d) eine Geburtsurkunde vorlegen. Er muss nicht nachweisen (und auch nicht behaupten), dass es sein Kind ist oder er mit der Mutter in häuslicher Gemeinschaft oder wenigstens in einer Beziehung lebt....
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