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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Land Hessen lehnt verbesserten Versicherungsschutz ab # | 15 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / | 848117 | ||
Datum | 11.04.2019 06:44 MSG-Nr: [ 848117 ] | 2409 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henning K. Ehrlich gesagt kann ich mich dieser Aussage nicht anschließen: Die Versorgung der Hinterbliebenen läuft ja genau nach den gleichen Regeln wie außerhalb der Feuerwehr. Das mag zwar stimmen, ist aber dennoch eine einseitige Ungerechtigkeit. Geht es um die Versorgung, um welche der Staat sich kümmern müsste, sucht er sich das Bessere raus. Nehmen wir mal an der Feuerwehrmann hat einen Unfall und ist pflegebedürftig. Reicht das Geld der Pflegeversicherung/unfallversicherung nicht aus, muss der nicht eheliche Lebenspartner für die Pflegekosten, die durch den Unfall im Feuerwehrdienst entstehen mit aufkommen. Also zahlen muss er, stirbt er dann, bekommt er nichts. Sorry, aber da macht es sich der Staat schon sehr einfach. | ||||
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