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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Land Hessen lehnt verbesserten Versicherungsschutz ab | 15 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 848131 | ||
Datum | 11.04.2019 12:12 MSG-Nr: [ 848131 ] | 1804 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henning K. Aber die Sache darf ja auch nicht ausarten, wie die "Regeln für die Gewährung von Sonderurlaub für die Geburt eines Kindes", von deren Handhabung bei einer nicht ganz kleinen Behörde ich letztens hörte: OT: Die Regelungen sind im Bund und den Ländern unterschiedlich. In BaWü gibt es ohne Ehe/Lebenspartnerschaft gar keinen Sonderurlaub, im Bund hingegen auch bei eheähnlichen Gemeinschaften. Der Tag Sonderurlaub wird gewährt für die Niederkunft der Ehefrau/Partnerin, nicht für das Vater werden. Auf die biologische Vaterschaft kommt es überhaupt nicht an. Gruß, Stefan | ||||
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