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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Leiter der BF Saarbrücken darf wieder auf seinen Posten zurück - war: der nächste Fall? ... | 135 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 848325 | ||
Datum | 18.04.2019 11:19 MSG-Nr: [ 848325 ] | 8825 x gelesen | ||
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Geschrieben von Alexander H. Eigentlich ist es schon eine Frechheit vom Dienstherrn, die normale Krankmeldung vom Hausarzt anzuzweifeln.Geschrieben von Jürgen M. Wenn so wie in Saarbrücken sich die Krankmeldungen "zufällig" passend zu einem Gerichtsurteil häufen dann ist der Dienstherr verpflichtet der Sache genauer auf den Grund zu gehen.Es war eine gerichtliche Anordnung, dass der Amtsarzt das zu prüfen hat. Das hatte der Dienstherr gar nicht entschieden. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | ||||
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