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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Leiter der BF Saarbrücken darf wieder auf seinen Posten zurück - war: der nächste Fall? ... | 135 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 848330 | ||
Datum | 18.04.2019 12:00 MSG-Nr: [ 848330 ] | 8987 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thorsten H. Ich würde mir da als Dienstherr auf jeden Fall ein paar kreative Ideen einfallen lassen, um die Leute spüren zu lassen, dass ich diese Spielchen nicht mitmache.Teil eines zu akzeptierenden Gerichtsurteils war die amtsärztliche Überprüfung aller Krankmeldungen, die Stand 17.4. "etwa zur Hälfte abgeschlossen" ist, wobei sich der Verdacht, dass es sich bei den massenhaften Krankmeldungen um Arbeitsverweigerung handeln könnte, "bislang allerdings nicht bestätigt" hat. Das kann man jetzt total doof finden, dass Beamte nicht nur besondere Pflichten, sondern sogar noch manche Recht haben. Oder man erklärt mit der forumsüblichen Schwarz-Weiß-Sicht alle mal krankgemeldeten Feuerwehrbeamten pauschal für dauerhaft dienstunfähig. Solange allerdings Jürgen und du nicht als Dienstherr und Amtsarzt in Saarbrücken aufschlagen wird man Kreativität und Spielchen weiterhin auf die beamtenrechtlichen Grenzen beschränken müssen - und das auf beiden Seiten. Und nichts anderes läuft da gerade ab. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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