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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Leiter der BF Saarbrücken darf wieder auf seinen Posten zurück - war: der nächste Fall? ... | 135 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 848335 | ||
Datum | 18.04.2019 14:59 MSG-Nr: [ 848335 ] | 8919 x gelesen | ||
Infos: | alle 24 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
hallo, Geschrieben von Sebastian K. Solange allerdings Jürgen und du nicht als Dienstherr und Amtsarzt in Saarbrücken aufschlagen wird man Kreativität und Spielchen weiterhin auf die beamtenrechtlichen Grenzen beschränken müssen - und das auf beiden Seiten. Und nichts anderes läuft da gerade ab. keine Angst - diesbezüglich hab ich keine Ambitionen ;-) auch innerhalb der beamtenrechtlichen Grenzen kann / muss der Dienstherr in einer solchen Situation genauer hinschauen MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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