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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Österreich: 17-jähriger Feuerwehrmann baut bei der Fahrt zum Einsatz mit seinem Auto einen Unfall | 36 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8W., Hannover / Niedersachsen | 848467 | ||
Datum | 24.04.2019 10:04 MSG-Nr: [ 848467 ] | 2219 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Doch. Der B17-Führerschein kann bereits mit 17 Jahren erworben werden und berechtigt dann zum Fahren eines Pkws bis 3500 kg allerdings nur in Begleitung einer berechtigten Person. Die Begleitperson muss mind. 30 Jahre alt sein, mind. 5 Jahre einen B-Führerschein haben und nicht mehr als einen Punkt in Flensburg besitzen. Dieses war hier nicht der Fall. ((Der Bericht in der Zeitung.)) Der Jugendliche war mit seinem eigenen Auto unterwegs. In einer Kurve dürfte er vermutlich aufgrund zu hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über seinen Wagen verloren haben. Er kam ins Schleudern, geriet in auf die Gegenfahrbahn und prallte dort frontal gegen ein entgegenkommenden Pkw. Der 17-Jährige dürfte nur leicht verletzt wurden sein, ebenso der 48-jähriger Lenker des zweiten Autos. Dessen Ehefrau (45), die mitgefahren war, musste mit dem Rettungshubschrauber nach Vöcklabruck ins Krankenhaus gebracht werden. Also ist es in Deutschland nicht möglich. Einfach nur "Doch" zu schreiben ist weder sachlich noch die Grundlage für eine Diskussion. | ||||
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