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Thema | Österreich: 17-jähriger Feuerwehrmann baut bei der Fahrt zum Einsatz mit seinem Auto einen Unfall | 36 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 848512 |
Datum | 24.04.2019 22:10 MSG-Nr: [ 848512 ] | 1324 x gelesen |
Fahrerlaubnisverordnung
Strassenverkehrzulassungsordnung
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-
Zulassungsverordnung - FZV)
Fahrerlaubnisverordnung
Fahrerlaubnisverordnung
Fahrerlaubnisverordnung
Geschrieben von Sebastian K.Ich hoffe ja inständig, die allgemeine rechtsauffassende Feuerwehrwelt bekommt von dem § 74 Abs. 5 FeV nicht allzu viel mit,
Keine Sorge, es wird doch jedes Jahr inbrünstig verkündet "Die Sonderrechte befreien nur von den Regeln der StVO!", da besteht also keine Gefahr. Oder gab es wirklich schon Veranstaltungen, in denen wahrheitsgemäß berichtet wurde, dass es fast wortgleiche Regelungen auch in der StVZO, der FZV und eben der FeV gibt? ;-)
Geschrieben von Sebastian K.aber dessen Verhältnis zum § 48a FeV wäre echt mal ein interessantes Schlachfeld für Juristen oder die, die es werden wollen.
Ich gebe es ja zu: bei der Überschrift hatte ich erst angenommen, der Unfall wäre im Kreis Olpe passiert, und hatte mir entsprechend genau über diese Fragestellung meine Gedanken gemacht...
(und weil ja sowieso jemand fragen würde: Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, dass der Verstoß gegen die Begleitungs-Auflage keine Straftat nach dem StVG wäre sondern nur eine OWi nach der FeV, und dass diese deswegen durch die Sonderrechte gerechtfertigt sein könnte. Aber Achtung: IANAL!)
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Geändert von Henning K. [24.04.19 22:11] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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