| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Welche DIN gilt bei Änderung während Beschaffung | 5 Beiträge |
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 848991 |
| Datum | 12.05.2019 12:48 MSG-Nr: [ 848991 ] | 1700 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Landesverband
2. Leistungsverzeichnis
Geschrieben von Andreas S.Wenn in der Laufzeit der Beschaffung eines neuen Fahrzeuges bzw in der laufenden Bauzeit beim Hersteller sich die DIN ändert, welche DIN muss bei Auslieferung dann erfüllt sein. Die zur Zeit der Bestellung oder die bei der Auslieferung
Es gilt - sofern nicht eine "automatische" Klausel wie "es gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung (noch schlimmer wäre der Abnahme) (!) gültige jeweilige DIN" im LV steht - IMMER die Norm zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe (was auch sonst?)!
(Im Einzelfall kann so eine Klausel dazu führen, dass das Preisgefüge gesprengt wird, ein Nachtrag erforderlich wird - oder wenn das nicht möglich ist, keine Angebote eingehen, oder der Zuschlag so nicht baubar wird...)
Sind Änderungen absehbar (gute Beschaffer/Planer und die Firmen wissen das und weisen die Feuerwehren rechtzeitig darauf hin), dann muss man sich überlegen, ob man das Verfahren ggf. bewusst beschleunigt - oder verzögert (v.a. dann wenn man von Projektförderungen = Zuschüssen abhängig ist). Das gilt auch für andere Änderungen, wie z.B. bei den Schadstoffeinstufungen/-klassen = Abgasnormen und deren Ausnahmen - bzw. deren Laufzeiten.
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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