Die Lage ist schwierig.
Die Anzahlung ist jetzt Teil der Insolvenzmasse, sofern überhaupt eine Masse vorhanden ist.
Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, den Betrieb in flüssige Mittel zu verwandeln. Dies kann geschehen, durch die Ausführung und Abarbeitung noch offener Aufträge, aber auch durch die Auflösung und Verwertung des Betriebes.
Wenn der Betrieb in Insolvenz ist, dann sollte der Besteller am besten Kontakt mit dem Insolvenzverwalter aufnehmen und nachfragen, was geplant ist.
Wenn das Fahrzeug nicht mehr gebaut wird, dürfte man einen Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung oder eines Teiles davon haben. Der wäre dann zur Insolvenztabelle anzumelden.
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