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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Steuerbefreiung Feuerwehrfahrzeuge - war: Feuerwehr als Wahlkampfhelfer??? | 18 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / | 849346 | ||
Datum | 26.05.2019 12:32 MSG-Nr: [ 849346 ] | 2130 x gelesen | ||
Geschrieben von Hinnerk P. Und was würde passieren, wenn man die DLK für einen anderen steuerbefreiten Zweck zweckentfremdet? Denke ich wirst du das gleiche Problem haben. (Wie gesagt ich denke, ich weiß es nicht) Da es eben explizit heißt Feuerwehrfahrzeuge die ausschließlich im Feuerwehrdienst verwendet werden. Da in der Zulassungsbescheinigung auch explizit der Typ drin steht und wahrscheinlich auch in dem Antrag für die KFZ Steuerbefreiung wird genau dafür auch die Steuerfreiheit erteilt. Im Gesetz stehen ja Fahrzeugarten drin die jeweils für bestimmte Zwecke von der Steuer befreit sind und eben nicht das Kraftfahrzeuge allgemein befreit sind, die für die aufgeführten Tätigkeiten benutzt werden. | ||||
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