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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSteuerbefreiung Feuerwehrfahrzeuge - war: Feuerwehr als Wahlkampfhelfer???18 Beiträge
AutorSimo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg849381
Datum28.05.2019 19:55      MSG-Nr: [ 849381 ]1386 x gelesen

Geschrieben von Matthias J.Könnte man eigentlich eine DLK nicht gleich als selbstfahrende Arbeitsmaschine zulassen? Also nur mal theoretisch gefragt.
Geht bei Hubarbeitsbühnen ja auch und ich sehe da keinen relevanten baulichen Unterschied* zur HAB der das ausschließen würde.


Bei einer Hubarbeitsbühne kannst Du allerdings kein Blaulicht und kein Martinshorn mehr genehmigt bekommen. Das hängt meines Kenntnisstandes nach zusammen. Ich kann mich allerdings auch täuschen.

Unabhängig davon ist es allerdings zulässig und möglich, dass ich ein für einen bestimmten Zweck steuerbefreites Fahrzeug die Steuern für einen bestimmten Zeitraum bezahle und dann kann ich wieder machen was ich will (Mindestdauer er Steuerzahlung: ein Monat).
Nur wer kontrolliert das wirklich?
z.B: Jugendausfahrt einer Feuerwehr/HiOrg mit einem steuerbefreiten MTW -> steuerpflichtig
Altennachmittag der Gemeinde mit Shuttleservice durch Feuerwehr-MTWs -> steuerpflichtig
Maibaumaufstellen mit dem Ladeboardkran Feuerwehr/THW -> steuerpflichtig
etc. etc. etc.

HiOrgs gehen daher mittlerweile dazu über Fahrzeuge nicht mehr steuerbefreit anzumelden, weil es eh jeden Monat mindesten eine Fahrt gibt die einem nicht steuerbefreiten Zweck dient. Dann kommt man auch in nichts rein.

Gruß
Simon

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