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Thema | Rechnung 60000 gestellt, und jetzt 51000 bezahlen | 31 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 849895 |
Datum | 13.06.2019 18:06 MSG-Nr: [ 849895 ] | 2440 x gelesen |
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
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Ich verstehe das Ganze als juristischer Laie nicht.
Wenn mir die Telekom eine Handyrechnung über 10.000 schickt, ich diese als fehlerhaft anmahne, dann bekomme ich vermutlich die 10.000 zurück, wenn ich sie denn bezahlt habe. Habe ich dann auch einen Anspruch auf Schadenersatz? Kann ich den Telekomchef wegen Betruges anzeigen? Oder wird gar Vodafone die Telekom anzeigen (wie hier der andere DLRG Ortsverein)?
Der Betrugsvorwurf wurde ja gerichtlich widerlegt. Diese Gerichtskosten dürften der DLRG dann nicht angelastet werden.
Wenn die besagte Abrechnung fehlerhaft war, so muss sich doch eine korrekte erstellen lassen, die der Reederei in Rechnung gestellt werden kann. Die Leistung ist schließlich erbracht worden. Davon steht aber nichts dort.
Und wann fährt der DLRG Ortsverband zu seinem Schwesterverband in den Nachbarort, um ihm einmal ordentlich die Meinung zu geigen? Besagtes Mitglied hat ja wohl einen gehörigen an der Waffel, seinen "Kameraden" wegen einer falschen Abrechnungspauschale derart in die Parade zu fahren.
Fehlerhafte Rechnungen kann man korrigieren, üblicherweise, indem man eine neue Rechnung erstellt und die Beträge entsprechend ausgleicht. Das passiert täglich tausendfach, ohne dass sich ein Gericht damit befassen muss.
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