News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abgrenzung verschiedener Ehrenämter - war: Erste Stadt im Kreis: Gütersloh will Freiwillige Feuerwehr bezahlen | 52 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 849908 | ||
Datum | 13.06.2019 23:16 MSG-Nr: [ 849908 ] | 1296 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Sebastian K. In behaupte mal, in 2/3 der Kommunen hat man sich über den Verdienstausfall von Selbständigen noch gar nicht so viel Gedanken gemacht, wie man eigentlich machen müsste. Tatsächlich? Bei uns gilt derzeit: Beruflich Selbstständige können in der regelmäßigen Arbeitszeit (die individuell zu ermitteln ist) pauschal 25 Euro je angefangener Stunde geltend machen. Abweichende Zeiten und höhere Stundensätze (bis 80 Euro) können im Einzelfall nachgewiesen werden. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|