Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Abgrenzung verschiedener Ehrenämter - war: Erste Stadt im Kreis: Gütersloh will Freiwillige Feuerwehr bezahlen | 52 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 849911 |
Datum | 13.06.2019 23:46 MSG-Nr: [ 849911 ] | 1325 x gelesen |
Infos: | 15.06.19 FW-Forum: Vergünstigungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige seitens der Gemeinde? 14.06.19 FW-Forum: Definition Ehrenamt
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Geschrieben von Henning K. Tatsächlich? Für RLP in jedem Fall, hier gilt per Gesetz nur "Ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen, wird der Verdienstausfall auf Antrag in Form eines pauschalierten Stundenbetrags ersetzt". Wie dieser Stundensatz aussieht, müsste man dann entweder im Einzelfall auswürfeln, oder man hat es, wie andere Aufwandsentschädigungen auch, per Satzungsbeschluss festgelegt. Der ist dann gerne einige Jahre alt, und hat mit der Wirklichkeit nichts zu tun, dann sind Selbständige auch eine der Gruppen die gerne auf entsprechende Anträge verzichten...
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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| 13.06.2019 08:43 |
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Alex7and7er 7H., Neuburg Erste Stadt im Kreis: Gütersloh will Freiwillige Feuerwehr bezahlen | |