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| Thema | Rechnung 60000 gestellt, und jetzt 51000 bezahlen | 31 Beiträge |
| Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 849989 |
| Datum | 17.06.2019 14:08 MSG-Nr: [ 849989 ] | 1719 x gelesen |
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
.So einiges ist mir nicht klar:
Ich ergänze mal:
Wurde die DLRG überhaupt von der Feuerwehr angefordert oder wurde sie aufgrund eigener Zuständigkeit (Fachdienst Wasserrettung bzw. Tätigkeit nach Rettungsdienstgesetz) tätig?
Muss die DLRG nun netto 51.000 bezahlen oder nur von den ursprünglich (zuviel) geforderten 60.000 einen Teil zurückzahlen? Dann bleiben ja immer noch Einnahmen in Höhe von 9.000 Euro übrig.
Welche Tätigkeiten hat die DLRG denn an den einzelnen "Geretteten" durchgeführt? Aus dem verlinkten Artikel kann ich keine individuelle Behandlung erkennen, so dass für mich die "Ziffer 55" auch nicht zwangsläufig die richtige wäre (ich kenne den Katalog aber auch nicht).
Nur weil noch niemand die einzelnen Kostensätze hinterfragt hat, folgt daraus nicht deren Rechtmäßigkeit.
Gruß, Stefan
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