Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Die Suche nach einem neuen VS-Feuerwehr-Kommandanten endet im Frust | 48 Beiträge |
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 850930 |
Datum | 25.07.2019 10:04 MSG-Nr: [ 850930 ] | 2738 x gelesen |
Infos: | 22.10.18 FW-Forum: Ausbildungs-Voraussetzungen hauptamtl. Wehrleiter 22.10.18 httpvillingen-schwenningen-feuerwehr-kein-kommandant-in-sicht
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Kommandant
Geschrieben von Jürgen M.wobei das mit der weit entfernten Wohnsitz eines hauptamtlichen Kommandanten schon ein Thema ist.
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In einem weiteren Artikel wird das Thema Dienstwagen aufgegriffen. Die private Nutzung (Weg zur Arbeit!) eines Dienstwagens ist bei Beamten ein schwieriges Thema. Der Wohnort ist beamtenrechtlich vermutlich nicht zu kritisieren. Eine Stunde Fahrtzeit für's tägliche Pendeln ist bei einem Amtsleiter sicher vertretbar, für die Einsätze wird es in einer so großen Stadt wie VS sicher entsprechende Vertretungsregelungen geben. Aufgrund der längeren Vakanz sind diese Regelungen auch gut erprobt.
Die private Nutzung Dienstwagen wäre bei einem Angestellten als geldwerter Vorteil bzw. Gehaltsbestandteil zu versteuern, das geht bei Beamten aber nur mit einem Fahrrad. Also müsste man den Weg Horb-VS als "Dienst" ansehen, dann müsste man die Fahrtzeit aber zumindest mit 1/8 bezahlen. Also insgesamt keine praxistaugliche Lösung. Bei einer Wohnung in VS besteht natürlich die gleiche Problematik, sie fällt aber nicht so sehr isn Auge. Auch die Inanspruchnahme von Sonderrechten stellt sich dann anders dar als bei 1h Anfahrt.
Ich bin aber sicher, dass VS eine entsprechende Regelung mit dem neuen Kdt getroffen hat oder dies tun wird.
Gruß, Stefan
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